NExTwerkstatt

Digitalverfassung

Unsere NExTwerkstatt diskutiert, wie eine ideale Digitalverfassung für den digitalen Sprung unseres Gemeinwesens aussehen könnte.

Waage und Hammer - Symbolbild

Jedes Spiel braucht Regeln, jedes Projekt Verantwortliche, jede Behörde und jedes Unternehmen klare Zuständigkeiten. Im Bereich der Digitalisierung haben wir derzeit eine unheilvolle Mischung: Viele Akteure, keinen Schiedsrichter und unklare Zuständigkeiten. Alle Beteiligten bemühen sich, durch Zusammenarbeit und Vereinbarungen die Digitalisierung voranzubringen. Auf diesem Wege sind verlässliche Entscheidungen, Verbindlichkeit und belastbare Handlungsgrundlagen schwer zu erreichen.

Unsere NExTwerkstatt: Digitalverfassung tauscht sich daher zu Ideen aus, wie eine ideale Digitalverfassung aussehen könnte. Wer soll auf Ebene von Verfassung und Gesetz welche Zuständigkeit bekommen, was kann und muss geregelt sein, damit wir als föderales Gemeinwesen den digitalen Sprung machen können.

Unsere digitale Zukunft soll Grundrechte, Föderalismus, Rechts-und Sozialstaatlichkeit bewahren, aber zugleich die Veränderungen durch die Digitalisierung im positiven Sinne ermöglichen.

Ziel der Werkstatt

Die Werkstatt will dabei Überlegungen und Ideen für einen Rechtsrahmen zur Digitalisierung liefern, die konkret an aktuellen Problemen und Befunden sowie an praktischen Beispielen anknüpfen. Im Idealfall entsteht so ein Baukasten von Regelungsansätzen und denkbaren Organisationsmöglichkeiten.

Ergebnisse

Als Ergebnis der NExTwerkstatt: Digitalverfassung entstehen Vorschläge und Argumente für den Rechtsrahmen. Somit werden konkrete Vorschläge auf Ebene der Verfassung, beispielsweise in Bezug auf Gesetzgebungskompetenzen sowie auf etwaige spezifische digitale Grundrechte als Diskussionsbeitrag skizziert. Eine große Herausforderung liegt darin, die spezifischen Regelungsbedarfe der Digitalisierung von den typischen Querschnittsthemen zu unterscheiden.

Auf Ebene gesetzlicher Regelungen könnten v. a. Verfahren zur Entwicklung und Pflege von möglichst universellen Daten- und Transportstandards sein. So könnte eine digitale Sprache entstehen, die v.a. der öffentlichen Verwaltung die Grundlage für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen schafft.

In einem ersten Schritt hat sich die NExTwerkstatt:Digitalverfassung mit Artikel 10 des Grundgesetzes befasst und einen Diskussionsbeitrag im Sinne einer Erweiterung erarbeitet:

  1. Das Briefgeheimnis, das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie die sichere digitale Kommunikation durch kryptografischeVerschlüsselungsverfahren sind unverletzlich.
  2. Beschränkungen von Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
  3. Alle Deutschen haben das Recht auf eine digitale Identität.
  4. Die digitale Souveränität und Integrität der Bürger darf nur durch Gesetze eingeschränkt werden.
  5. Daten im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind Daten subsidiär, dezentral und mit effektiver Zugriffskontrolle zu speichern und zu verarbeiten.
  6. Jeder hat das Recht, Daten, die schon erhoben wurden, zur Nutzung freizugeben oder neu anzugeben.
  7. Personenbezogene Daten und der Umgang mit ihnen müssen jederzeit die Achtung der Menschenwürde gewährleisten. Dieses Grundrecht ist unverfügbar.
  8. Die Verknüpfung durch besonders betrauten Organen von Daten der öffentlichen Verwaltung, der Justiz, des Grundbuchwesens, des Gesundheitswesens und des Bankwesens ist im Interesse des Gemeinwohls im Rahmen von Gesetzen zulässig.

Darin werden viele aktuelle und absehbar zu erörternde Fragen aufgegriffen, wie unverletzliche Kryptografie, digitale Identität, Souveränität und Subsidiarität und once-only sowiein Absatz 8 sogar die Ermöglichung einer hoheitlichen Big-Data-Analyse.

An dieser Stelle soll es nun weitergehen.

Mitmachen

Du bist Beschäftigte:r der öffentlichen Hand und möchtest dich aktiv in die NExTwerkstatt: Digitalverfassung einbringen?

Die Mitstreiter:innen treffen sich regelmäßig zu einstündigen Austauschformaten per Videokonferenz. Im Frühjahr 2022 soll ein erstes Arbeitsergebnis veröffentlicht werden.

Melde dich per E-Mail mit deiner dienstlichen Adresse zur Teilnahme an. Wende dich dazu an Markus Keller & die NExT Geschäftsstelle unter WS-Digitalverfassung-REQUEST@verteiler.next-netz.de oder klicke hier.

Mailbox an Tür neben tropischen Pflanzen

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