Plattformen und Marktplätze für Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung im Überblick

Wie die im April 2026 erschienene Publikation „Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung“ zeigt, stellt die Vielzahl an Nachnutzungsplattformen zur Bereitstellung und Auffindung von Lösungen viele Verwaltungen vor eine Herausforderung. Die Angebote überschneiden sich inhaltlich, sind unterschiedlich bekannt und richten sich an verschiedene Zielgruppen. Diese fragmentierte Landschaft erschwert insbesondere Kommunen die Orientierung. Oft bleibt unklar, welche Plattformen es gibt, wofür sie gedacht sind und wo relevante Lösungen tatsächlich zu finden sind.

Um diese Landschaft nachvollziehbar darzustellen und bestehende Orientierungsbedarfe sichtbar zu machen, wurden im Rahmen der Studie 54 Plattformen erfasst, die Nachnutzung ermöglichen oder unterstützen. Die Angebote unterscheiden sich deutlich hinsichtlich Inhalt, Funktionsweise, Zielgruppen, Reichweite und Verbindlichkeit. Zur besseren Einordnung wurde eine vereinfachte Typisierung in die Kategorien Beschaffungsmarktplatz, Übersichtsplattform und Enablement-Plattform vorgenommen. Eine trennscharfe Zuordnung ist dabei nicht immer möglich, da einzelne Angebote mehrere Kategorien berühren. Der Begriff „Plattform“ wird daher bewusst weit gefasst und umfasst auch einfache Listen oder Sammlungen.

Beschaffungsmarktplätze bündeln nachnutzbare Lösungen zentral und ermöglichen deren formale Bereitstellung oder Beschaffung auf Grundlage vertraglich geregelter Verfahren, etwa über Bereitstellungsverträge oder Vertragsabschlüsse:

Übersichtsplattformen schaffen Transparenz über bestehende Lösungen, ohne selbst formale Beschaffungs- oder Bereitstellungsprozesse abzubilden:

Enablement-Plattformen zielen nicht auf die Bereitstellung einzelner Lösungen, sondern unterstützen die Nachnutzung durch wiederverwendbare Komponenten, Standards, Referenzrahmen oder technische Infrastrukturen:

Die detaillierte Übersichtsliste (CSV-Datei) mit weiteren Angaben zu Beschreibung, Betreiber, öffentlicher Anbindung, OZG-Kontext und Reichweite kann hier heruntergeladen werden.

Rückblick auf unsere Studienvorstellung – Was passiert, wenn Verwaltung aufhört, Lösungen mehrfach zu bauen?

Deutlich wurde: Digitalisierung bleibt ein Teamsport. Alle, die in der Verwaltung arbeiten, sind Teil des „Team Staat“. Damit Nachnutzung in der Praxis funktioniert, muss sie von allen mitgedacht und aktiv umgesetzt werden. Ein zentraler Hebel dafür ist Verbindlichkeit: Zunächst sollte immer geprüft werden, welche Lösungen – ob technisch oder nicht-technisch (wie bspw. Methoden oder Konzepte) – bereits existieren.

Um vorhandene Lösungen sichtbar zu machen, spielen geeignete Plattformen eine wichtige Rolle. Ebenso entscheidend ist es, Verwaltungsangebote durch passende Kommunikationsmaßnahmen zu begleiten. Denn ohne diese geschieht die Nachnutzung häufig eher zufällig als systematisch.

Alle Ergebnisse können hier nachgelesen werden

 

Wir haben uns besonders über die positiven Rückmeldungen zur Studie gefreut. Hervorgehoben wurde, dass sie mehr Transparenz darüber schafft, welche Ansätze zur Nachnutzung bereits existieren und wie diese umgesetzt werden. Diese Transparenz ist eine wichtige Grundlage, um gezielt nachsteuern zu können. Denn darin herrschte große Einigkeit: Steuerung ist ein zentraler Erfolgsfaktor für gelingende Nachnutzung.

Ein großer Dank gilt unseren Panelist:innen Ralph Brinkhaus, Dr. Dominik Böllhoff, André Göbel, Zehra Öztürk und Martina Nolte, M. A., für die offene und vielfältige Diskussion. Ebenso danken wir unserem Vorstandsmitglied Dr. Astrid Schumacher, die in den Abend eingeleitet hat, sowie unserer Geschäftsführerin Ann Cathrin Riedel für die Moderation des Abends. Unser Dank geht auch an das Team der Geschäftsstelle für die Organisation der Veranstaltung sowie an alle Gäste für ihr Interesse und den Austausch.

Die Studie wurde durch eine Förderung des IT-Planungsrats in Zusammenarbeit mit der FITKO (Föderale IT-Kooperation) ermöglicht.

Mehr zur Studie sowie die vollständige Publikation im Bericht

  

Fotos: Henrik Andree

Publikation: Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung

Nachnutzung in der Verwaltung bleibt hinter ihren Möglichkeiten zurück

Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung gilt als zentraler Hebel, um die Digitalisierung schneller, effizienter und ressourcenschonender umzusetzen. Unsere neue Studie zeigt jedoch: Obwohl die Wiederverwendung und gemeinsame Nutzung bestehender Lösungen von der Mehrheit der Verwaltungsmitarbeitenden als wichtig eingeschätzt wird, bleibt sie in der Praxis häufig hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Auf Basis von 33 qualitativen Interviews sowie einer Befragung von 547 Beschäftigten im öffentlichen Sektor liefert sie erstmals eine umfassende empirische Bestandsaufnahme darüber, wie Nachnutzung in der Praxis funktioniert, welche Hürden bestehen und welche Potenziale bislang ungenutzt bleiben.

Die Ergebnisse machen deutlich, dass Nachnutzung häufig jenseits formaler Programme entsteht – etwa durch persönliche Netzwerke, direkten Austausch oder bestehende Kontakte zwischen Verwaltungen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die strukturellen Rahmenbedingungen oft nicht ausreichend darauf ausgerichtet sind, Nachnutzung systematisch zu fördern.

Zentrale Herausforderungen liegen in der Auffindbarkeit und Vergleichbarkeit bestehender Lösungen, in einer fragmentierten Plattformlandschaft und in komplexen organisatorischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch fehlende strategische Steuerung, unklare Zuständigkeiten und begrenzte Interoperabilität erschweren die Übertragung und Weiterverwendung digitaler Lösungen. Zudem wird die Nachnutzbarkeit bei der Entwicklung neuer Anwendungen häufig noch nicht konsequent berücksichtigt.

Gleichzeitig identifiziert die Studie zentrale Ansatzpunkte, um Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung strukturell zu stärken. Die Ergebnisse zeigen vor allem bei der Steuerung auf Bundes- und Länderebene sowie bei der Finanzierung Handlungsbedarf: Viele Lösungen entstehen im Projektkontext, ohne dass ihr Betrieb langfristig gesichert ist. Gefragt sind daher stärker Ende-zu-Ende gedachte, nachhaltig betriebene und leicht integrierbare Lösungen. Zudem braucht es den Ausbau zentraler Infrastrukturen: Einheitliche Basisdienste und Komponenten von Bund und Ländern können die Integration neuer Lösungen erleichtern und den Anpassungsaufwand deutlich reduzieren. Aber auch die Verwaltungsmitarbeitenden selbst sind gefragt: Ein maßgeblicher Hebel liegt darin, Nachnutzung im eigenen Arbeitskontext frühzeitig mitzudenken und aktiv zu berücksichtigen – sowohl bei neuen Vorhaben als auch bei der Auswahl und Einführung bestehender Ansätze.

Jetzt die Publikation lesen und erfahren, wie Nachnutzung die Verwaltung effizienter und zukunftsfähiger machen kann.

Hier geht es zur Publikation

Studienvorstellung „Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung“ am 15. April 2026

Wie gut funktioniert Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung wirklich und was braucht es, damit sie vom Einzelfall zur strukturellen Praxis wird?

Diesen Fragen sind wir in unserer Studie „Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung – Praxis, Hindernisse und Potenziale der Wiederverwendung und gemeinsamen Nutzung von Lösungen“ nachgegangen. Damit legen wir erstmals eine systematische empirische Bestandsaufnahme vor, die auf 33 Expert:innen-Interviews und einer Befragung von 547 Verwaltungsmitarbeitenden basiert.

Die Befunde zeigen: Die Bereitschaft zur Nachnutzung ist in der öffentlichen Verwaltung vorhanden. Was jedoch fehlt, sind verlässliche Rahmenbedingungen in der Finanzierung, den Strukturen und der Steuerung.

Für NExT ist diese Studie mehr als nur eine Bestandsaufnahme. Die Debatten über die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung werden häufig aus der Vogelperspektive geführt – in Ausschüssen, Strategiepapieren und politischen Programmen. Was dabei oft fehlt, ist die Perspektive derjenigen, die die Digitalisierung jeden Tag umsetzen: die Verwaltungsmitarbeitenden selbst.

Um die gewonnenen Erkenntnisse direkt zu vertiefen, laden wir zur Diskussion mit Expert:innen aus Verwaltung, Politik und Praxis ein.

Das Programm der Veranstaltung am 15. April 2026 sieht wie folgt aus:

  • ab 18:00 Uhr – Einlass
  • 18:30 Uhr – Begrüßung durch Dr. Astrid Schumacher, Mitglied des Vorstands NExT e.V.
  • 18:40 Uhr – Vorstellung der Studienergebnisse, Theresa Amberger, Head of Research, NExT e.V.
  • 19:00 Uhr – Podiumsdiskussion, Moderation Ann Cathrin Riedel, Geschäftsführerin NExT e.V. – mit: Ralph Brinkhaus MdB (Sprecher und Vorsitzender der AG Staatsmodernisierung, Fraktion CDU/CSU im Deutschen Bundestag), Dr. Dominik Böllhoff (Leiter Abteilung Staatsmodernisierung, BMDS), Dr. André Göbel (Präsident, FITKO), Zehra Öztürk (Komm. Leiterin Steuerung Fachverfahren und neue Technologien, Senatskanzlei Hamburg; Co-Initiatorin Ko-Pionier-Preis), Martina Nolte (Teamleiterin eGovernment, Stadt Mönchengladbach; Mitglied des Vorstands, NExT e.V.)
  • 19:45 Uhr – Fragen aus dem Publikum
  • 20:15 Uhr – Ausklang bei Getränken und Finger-Food

Die Veranstaltung ist öffentlich und richtet sich an Interessierte aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Da die Plätze begrenzt sind, wird eine zeitige Anmeldung empfohlen.

Hier geht’s zur Anmeldung für die Studienvorstellung

Der Verwaltungsmonitor kommt! Neues Studienvorhaben zusammen mit ÖFIT

Wie steht es wirklich um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung? Diese Frage stellen sich viele – Bürger:innen, Unternehmen und politische Entscheidungsträger:innen. Doch eine Perspektive kommt in der öffentlichen Debatte bislang zu kurz: die der Menschen, die Verwaltungsdigitalisierung jeden Tag von innen erleben.

Genau das wollen wir ändern.

Was ist der Verwaltungsmonitor?

NExT führt in diesem Jahr gemeinsam mit dem ÖFIT – Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) von Fraunhofer FOKUS die Pilotstudie zum Verwaltungsmonitor durch. Ermöglicht wird das Vorhaben durch die Förderung des IT-Planungsrats/FITKO und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

Der Verwaltungsmonitor ist eine systematische Befragung von Verwaltungsmitarbeitenden – auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Unser Ziel: ein realistisches, differenziertes Bild davon zu zeichnen, wo die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung steht, wo es hakt und was gebraucht wird, damit sie wirklich gelingt.

Warum die Innenperspektive?

Studien zur digitalen Verwaltung gibt es viele. Die meisten messen Digitalisierung aus der Außenperspektive – durch Nutzungsdaten, Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen oder Unternehmensumfragen. Das ist wertvoll. Aber es reicht nicht.

Wer weiß besser als die Sachbearbeiterin, der Projektleiter oder die IT-Verantwortliche in einer Behörde, wo die eigentlichen Bremsklötze liegen? Welche Prozesse sich nicht digitalisieren lassen, weil die Rechtsgrundlage fehlt? Wo technische Lösungen vorhanden sind, aber nicht genutzt werden – und warum? Welche Unterstützung fehlt, um Veränderungen wirklich umzusetzen?

Der Verwaltungsmonitor fragt deshalb direkt dort nach, wo Digitalisierung gemacht wird: bei den Menschen in der Verwaltung selbst.

Erster Schritt: Workshop beim Digitalen Staat

Den Auftakt haben wir bereits gemacht. Beim Digitalen Staat haben wir in einem Workshop gemeinsam mit Verwaltungsmitarbeitenden aus Bund, Ländern und Kommunen unsere Themen und Fragestellungen geschärft. Vertreten waren sowohl Führungskräfte als auch Menschen aus der operativen Projektarbeit – eine Mischung, die für den Ansatz des Monitors charakteristisch ist und die Vielfalt der Verwaltungsrealität widerspiegelt.

Das Feedback aus dem Workshop war wertvoll und wird direkt in die Konzeption der Studie einfließen. Herzlichen Dank an alle Beteiligten!

Was kommt als Nächstes?

Im Sommer 2025 startet die Feldphase. Dann werden wir möglichst viele Menschen in der Verwaltung mit einem strukturierten Fragebogen erreichen wollen – quer durch Hierarchieebenen, Fachbereiche und föderale Ebenen.

Die Ergebnisse sollen kein Selbstzweck sein. Mit dem Verwaltungsmonitor wollen wir eine evidenzbasierte Grundlage für politische und organisatorische Entscheidungen schaffen – und der Verwaltung selbst einen Spiegel vorhalten, der zur Reflexion und Verbesserung einlädt.