Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Der NExT e. V. bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0).
Diese Vorschriften setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um.
Die technischen Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufen A und AA.
Worauf bezieht sich die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit?
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://next-netz.de/
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde am 31.03.2026 auf der Grundlage einer Selbstbewertung erstellt bzw. überarbeitet. Die Prüfung erfolgte durch interne Tests sowie durch teilweise automatisierte Prüfverfahren.
Automatisierte Prüfverfahren können nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit vollständig erfassen.
Welche Methodik wurde zur Bewertung gewählt?
Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website basiert auf einer automatisierten technischen Analyse.
Im Rahmen dieser Analyse wurden Inhalte mithilfe von digi·accessMonitor geprüft und potenzielle Barrieren identifiziert. Ein Teil der Barrieren wurde automatisiert technisch kompensiert oder behoben.
Zusätzlich werden Funktionen des digi·smartPlugin eingesetzt, um die Zugänglichkeit der Website für unterschiedliche Nutzerbedürfnisse zu verbessern.
Es ist zu beachten, dass automatisierte Prüfverfahren nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit vollständig erfassen können.
Wie ist der Stand der Barrierefreiheit?
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Diese Website ist derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Es bestehen aktuell Barrieren, an deren Behebung bereits gearbeitet wird.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte:
1.Technische Barrieren
- Listenelement ohne gültige Liste (WCAG 1.3.1).
- Listenelemente befinden sich nicht innerhalb einer semantisch gültigen Liste.
- Fehlerhafte Listenstruktur (WCAG 1.3.1).
- Listenelemente sind nicht in allen Fällen korrekt semantisch strukturiert.
- Unlogische Überschriftenreihenfolge (WCAG 1.3.1).
- Überschriftenebenen werden teilweise nicht in einer logischen Reihenfolge verwendet.
Für diese Punkte sind weitere technische Anpassungen erforderlich
2. Inhaltliche Barrieren
Derzeit sind keine Inhaltlichen Barrieren bekannt.
3. Dokumente und Medien
Derzeit sind keine spezifischen Barrieren bei Dokumenten oder Medieninhalten bekannt.
4.Unverhältnismäßige Belastung
Für einzelne Inhalte kann eine barrierefreie Umsetzung derzeit mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sein.
Dies betrifft insbesondere:
- ältere Inhalte
- Inhalte Dritter
Welche Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt?
Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden kontinuierlich technische Maßnahmen umgesetzt. Im Rahmen automatisierter Prüfungen werden Inhalte mithilfe von digi·accessMonitor analysiert und potenzielle Barrieren identifiziert.
Ein Teil der identifizierten Barrieren wurde automatisiert technisch kompensiert.
Zusätzlich werden Funktionen des digi·smartPlugin eingesetzt, um die Zugänglichkeit der Website für unterschiedliche Nutzerbedürfnisse individuell zu verbessern.
Die Barrierefreiheit der Website wird regelmäßig überprüft und weiter optimiert.
Wen können Sie bei Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Sollten Sie Fragen haben oder Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.next-netz.de auffallen, können Sie sich an uns wenden:
NExT e.V.
Prinzessinnenstraße 8-14
10969 Berlin
Email: info@next-netz.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben:
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der oben genannten Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.