25.07.21 - Digitale Fähigkeiten

Sieben Thesen zu digitalen Fähigkeiten

Wie wir non-formale Kompetenzen und die Potenziale digitaler Fähigkeiten im öffentlichen Dienst nutzen können.

Ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln und dynamische Digitalisierung

In ihrem aktuellen Thesenpapier beschäftigt sich die NExTwerkstatt: Digitale Fähigkeiten mit der Personalgewinnung im öffentlichen Dienst und stellt Überlegungen an, wie sich non-formale Kompetenzen in die Verwaltung integrieren lassen. So sollen ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln und dynamische Digitalisierung erfolgreich miteinander vereint werden.

Maßgeblich für erfolgreiche Digitalisierung ist dabei eine auf Innovationen beruhende schnelle Umsetzung von Digitalisierungsaktivitäten. Verwaltungshandeln selbst ist nur begrenzt „smart“ und „agil“, orientiert es sich doch stets entlang der geltenden rechtlichen Grundlagen, deren Änderungen regelmäßig nur in langwierigen, komplexen Verfahren möglich sind. Umso wichtiger ist es daher, dass dort, wo Änderungen möglich erscheinen, ein gemeinsames Verständnis besteht, diese auch herbeizuführen.

Eine notwendige Debatte

Mit dem Thesenpapier soll die Debatte darum sowie mögliche Veränderungen in der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst und ihre rechtlichen Grundlagen angestoßen werden. Dabei stehen sieben Thesen im Mittelpunkt:

  1. Es gibt einen grundsätzlichen Antagonismus zwischen den Anforderungen der Digitalisierung und traditionellem Verwaltungshandeln, also der Geschwindigkeit der Digitalisierung vs. Stabilität und Kontinuität der Verwaltung und der Komplexität eines Änderungsprozesses.
  2. Dieser Antagonismus ist systemimmanent und nicht auflösbar, solange man eine „one fits all“-Lösung verfolgt.
  3. Der Antagonismus ist nur bedingt aufzulösen, indem man für bestimmte Bereiche, die unmittelbar mit der Digitalisierung verbunden sind, Verwaltungsregeln etabliert, die auf die Anforderungen der Digitalisierung zugeschnitten sind. Es gilt also, den Antagonismus in einen Dualismus zu verwandeln.
  4. Die Verwaltungsregeln für die unmittelbar mit der Digitalisierung betroffenen Bereiche müssen so ausgestaltet sein, dass sie nicht zu einer Bevorzugung einer Subklientel führen, sondern zu einer Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Subklientel (z.B. Cyber/IT-Kräfte) zum Wohle des Gesamtsystems.
  5. Diese neuen gesetzlichen Grundlagen/Verordnungen etc. für die unmittelbar von der Digitalisierung betroffenen Bereiche müssen so ausgestaltet sein, dass nachvollziehbar ist, warum diese Sonderregeln für Teilbereiche erforderlich sind und auf welcher Grundlage sie entwickelt wurden.
  6. Im Bereich des für die Digitalisierung erforderlichen Personals ist der Einstieg in Veränderungen über die Definition des Personalkörpers und auf den gesuchten Personalkörper zugeschnittene Regelungen zu suchen.
  7. Ohne diese grundsätzlichen Arbeiten an der Definition und „Sonderstellung“ des Personalkörpers Cyber/IT-Personal wirken Veränderungen nur punktuell, beheben jedoch nicht die systemischen Probleme für die Bereiche, die unmittelbar von der Digitalisierung betroffen sind. Änderungen wirken so nicht nachhaltig, sondern vermitteln lediglich den Eindruck eines „quick wins“.

Lesen Sie die Thesen der NExTwerkstatt: Digitale Fähigkeiten zur Personalgewinnung im öffentlichen Dienst jetzt im Thesenpapier.

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